Michael Rinker
Schornsteinfegermeister · Gebäudeenergieberater 

Energieausweis

Wer Gebäude oder Wohnungen neu baut, vermietet oder verkauft, benötigt einen

Energieausweis.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt worden ist, ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht, ansonsten genügt der Verbrauchsausweis.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis darf für alle Wohngebäude ausgestellt werden, für die ein Bedarfsausweis keine Pflicht ist. Der ermittelte Verbrauchskennwert zeigt die Energieeffizienz des Gebäudes an.

Bedarfsausweis

Der Energieausweis auf Bedarfsbasis ist für bestimmte Gebäude Pflicht. In ihm werden die Kennzahlen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf ausgewiesen und stellen die Energieeffizienz des Gebäudes dar. Der Energiebedarf wird individuell für ein Gebäude berechnet und zeigt die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik.

Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne.